Haushaltsperre auch für EBN und EBW

Wie das BMWK auf der Website https://www.energiewechsel.de/ informiert, überprüft die Regierung momentan die Folgen des jüngsten Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 15. November. Das Bundesfinanzministerium hat eine sofortige Haushaltssperre angeordnet, die bedeutet, dass derzeit keine neuen finanziellen Zusagen gemacht werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 zusammenhängen. Das heißt konkret, dass momentan keine neuen Projekte genehmigt werden können. Dies betrifft unter anderem Programme wie die Energieberatung (EBN und EBW), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und die Förderung von Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW). Es ist wichtig zu betonen, dass bereits zugesagte Förderungen weiterhin bearbeitet werden können.

Nach Informationen des BMWK auf genannter Internetpräsenz, betrifft die Hauhaltsperre nicht die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Anträge für diese Förderung können demzufolge auch weiterhin im Jahr 2023 gestellt und genehmigt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse bleiben unberührt und werden wie geplant fortgesetzt informiert das BMWK.

  24. November 2023
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