Ab dem 1. Januar 2024 gelten die neuen Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes für die Bilanzierung
Diese beinhalten die obligatorische Anwendung der DIN V 18599 für sämtliche Wohn- und Nichtwohngebäude.
Die DIN V 18599 zur „Energetische Bewertung von Gebäuden“, definiert den Standard zur Ermittlung des Energiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Sie deckt dabei den Bedarf an Nutz-, End- und Primärenergie ab.
Seit dem 1. Januar 2023 ist die Anwendung dieser Norm für den Effizienzhaus-Nachweis verbindlich. Für den Nachweis der BEG-Einzelmaßnahmen war es möglich, den Nachweis übergangsweise unter Verwendung der Normenkombination DIN V 4701-10 und DIN V 4108-6 zu führen. Ab Januar 2024 ist das nicht mehr zugelassen und die Anwendung der DIN V 18599 für alle Wohn- und Nichtwohngebäude verpflichtend, unabhängig von Fördermaßnahmen.